Der Einbau einer Küche fällt unter die Kategorie der haushaltsnahen Dienstleistungen, die steuerlich absetzbar sind. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie handwerkliche Leistungen für die Montage und Installation einer Küche in Anspruch nehmen, diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Diese Ausgaben können als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden, je nachdem, wie die Nutzung der Küche im Kontext Ihres Haushalts oder beruflichen Tätigkeit steht.
Für die steuerliche Absetzung ist es entscheidend, dass auf der Rechnung die Kosten für die Montage der Küche klar und deutlich als separate Position ausgewiesen werden. Dies erleichtert die Zuordnung der Kosten und minimiert das Risiko von Rückfragen oder Einwänden seitens des Finanzamts. Die Rechnung sollte daher detailliert aufschlüsseln, welche Arbeiten durchgeführt wurden und wie die Kosten dafür berechnet wurden.
Zusätzlich ist es wichtig, dass die Dienstleistung von einem professionellen Dienstleister oder Handwerker erbracht wird und dass Sie über eine ordnungsgemäße Rechnung verfügen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die Kosten korrekt absetzen können. Die Bezahlung der Rechnung sollte zudem idealerweise über Banküberweisung erfolgen, da Barzahlungen oft nicht anerkannt werden.
Es ist auch hilfreich, sich im Voraus darüber zu informieren, welche spezifischen Anforderungen das lokale Finanzamt stellt, da dies regional variieren kann. Eine frühzeitige Klärung dieser Details kann dazu beitragen, Probleme bei der späteren Steuererklärung zu vermeiden.
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Die Kosten für den Einbau der Küche können nur angesetzt werden, wenn es sich um selbst genutzten Wohnraum handelt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um das Eigenheim oder eine Mietwohnung handelt. Es ist nur wichtig, dass die Immobilie, in der die Küche eingebaut wird von Ihnen bewohnt wird.
Die Kosten für den Einbau einer Küche werden vom Finanzamt auch anerkannt, wenn es sich dabei um eine Ferienwohnung, oder einer kostenlos dem eigenen Kind überlassenen Wohnung handelt.
Das Gesetzt dazu findet man hier
Es können 20 Prozent der Eibaukosten absetzen werden
Pro Jahr dürfen jedoch nicht mehr als 1200 Euro angesetzt werden
Die Höhe der Ersparnis richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens geltenden Steuersatz.