Der Einbau einer Küche kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Sie also eine handwerkliche Leistung in Anspruch nehmen, können Sie diese Ausgabe gegenüber dem Finanzamt als Werbungskosten angeben. Achten Sie darauf, dass die Montage der Küche als separate Leistung auf der Rechnung mit ausgewiesen wird, so gibt es später mit dem Finanzamt keine Diskussionen über diese Position.
Die Kosten für den Einbau der Küche können nur angesetzt werden, wenn es sich um selbst genutzten Wohnraum handelt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um das Eigenheim oder eine Mietwohnung handelt. Es ist nur wichtig, dass die Immobilie, in der die Küche eingebaut wird von Ihnen bewohnt wird.
Die Kosten für den Einbau einer Küche werden vom Finanzamt auch anerkannt, wenn es sich dabei um eine Ferienwohnung, oder einer kostenlos dem eigenen Kind überlassenen Wohnung handelt.
Es können 20 Prozent der Eibaukosten absetzen werden
Pro Jahr dürfen jedoch nicht mehr als 1200 Euro angesetzt werden
Die Höhe der Ersparnis richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens geltenden Steuersatz.