Wie man einen Teil der Küche steuerlich absetzen kann

Der Einbau einer Küche kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Sie also eine handwerkliche Leistung in Anspruch nehmen, können Sie diese Ausgabe gegenüber dem Finanzamt als Werbungskosten angeben. Achten Sie darauf, dass die Montage der Küche als separate Leistung auf der Rechnung mit ausgewiesen wird, so gibt es später mit dem Finanzamt keine Diskussionen über diese Position.

Steuerliche Vorteile berechnen

Kosten der Montage

20% der Arbeitsleistungen können angesetzt werden, jedoch maximal 1.200 €
Somit können ab 6.000 € keine weiteren Kosten angesetzt werden.

Steuerlich ansetzbar:
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Grundvoraussetzung zur Ansetzung der Kosten
einer Küche bei der Steuererklärung

Die Kosten für den Einbau der Küche können nur angesetzt werden, wenn es sich um selbst genutzten Wohnraum handelt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um das Eigenheim oder eine Mietwohnung handelt. Es ist nur wichtig, dass die Immobilie, in der die Küche eingebaut wird von Ihnen bewohnt wird.

Die Kosten für den Einbau einer Küche werden vom Finanzamt auch anerkannt, wenn es sich dabei um eine Ferienwohnung, oder einer kostenlos dem eigenen Kind überlassenen Wohnung handelt.

Welcher Betrag kann beim Einbau einer
neuen Küche von der Steuer abgesetzt werden?

Es können 20 Prozent der Eibaukosten absetzen werden
Pro Jahr dürfen jedoch nicht mehr als 1200 Euro angesetzt werden

Die Höhe der Ersparnis richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens geltenden Steuersatz.

Steuerliche Vorteile berechnen

Kosten der Montage

20% der Arbeitsleistungen können angesetzt werden, jedoch maximal 1.200 €
Somit können ab 6.000 € keine weiteren Kosten angesetzt werden.

Steuerlich ansetzbar:
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Was muss beachtet werden,
damit das Finanzamt die Kosten anerkennt?

  • Die Rechnung sollte überweisen werden, damit man einen eindeutigen Zahlungsnachweis hat.
  • Die Kosten für die Montage der Küche dürfen nur einmal angesetzt werden
  • Zur Anerkennung der haushaltsnahen Dienstleistungen darf es sich nicht um einen Neubau handeln, das Haus oder die Wohnung müssen bereits bestehen.
  • Die Kosten für die Montage müssen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

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